Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag: der Unterschied und wann was reicht

Autor: Kfz Gutachter Timmerman, unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro, Stuttgart · Stand: September 2026

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag? Beide Dokumente nennen eine Summe für die Reparatur, damit endet die Gemeinsamkeit. Der Kostenvoranschlag beantwortet eine Frage: Was kostet die Reparatur? Das Gutachten beantwortet alle Fragen, die nach einem Unfall Geld wert sind. Welches Dokument Sie brauchen, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat und wie groß er ist.

Der Unterschied auf einen Blick

KostenvoranschlagUnfallgutachten
Wer erstellt ihnmeist die Werkstatt, die reparieren sollein Kfz-Sachverständiger
Reparaturkostenjaja
Wertminderungneinja, soweit vorhanden
Wiederbeschaffungswert und Restwertneinja
Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasse, Reparaturdauerneinja
Fotodokumentation und Vorschädenin der Regel nichtja

Was ein Kostenvoranschlag ist

Ein Kostenvoranschlag ist die Schätzung einer Werkstatt: Welche Teile müssen getauscht werden, wie viele Arbeitsstunden fallen an, was kostet die Lackierung. Er dient der Kalkulation der Reparatur.

Ob die Werkstatt dafür Geld verlangen darf, hängt von der Absprache ab. Das Gesetz sagt: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Soll der Kostenvoranschlag etwas kosten, muss das also vereinbart sein. Fragen Sie vorher.

Was der Kostenvoranschlag nicht leistet: Er sagt nichts darüber, ob Ihr Auto nach der Reparatur weniger wert ist, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnt oder wie lange Sie ohne Fahrzeug auskommen müssen.

Was ein Unfallgutachten enthält

Das Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, erfasst den Schaden vollständig und belegt ihn mit Fotos. Es enthält:

  • Reparaturkostenfür eine fachgerechte Reparatur
  • Wertminderungalso den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt. Der ADAC weist darauf hin, dass ihre Höhe im Schadensgutachten steht.
  • Wiederbeschaffungswert und Restwertentscheidend, wenn die Reparatur teurer wäre als das Auto wert ist
  • Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasseund die voraussichtliche Reparaturdauer
  • Vorschädensauber vom neuen Schaden getrennt

Dazu kommt ein praktischer Punkt: Wie groß ein Unfallschaden ist, zeigt sich von außen oft nicht. Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger können Halter, Sensoren oder Träger beschädigt sein. Ein Gutachter sucht gezielt danach.

Wer bezahlt was

Unverschuldeter Unfall: Nach Angaben des ADAC muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens übernehmen. Das Wort „erforderlich“ ist der Knackpunkt.

Kleiner Schaden: Bei kleineren Schäden reichen laut ADAC oft ein Kostenvoranschlag und Fotos als Schadensnachweis. Der ADAC spricht dabei ausdrücklich von einer Faustregel. Ob ein Schaden als Bagatellschaden gilt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vor Ort oft erst nach einem genauen Blick sagen.

Selbst verursacht oder Kasko: Dann regelt Ihr Versicherungsvertrag, wie der Schaden festgestellt wird. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, bevor Sie etwas beauftragen, ob sie einen Kostenvoranschlag, ein Gutachten oder einen eigenen Gutachter verlangt.

Ausführlich: Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Reparieren lassen oder Geld nehmen

Als Geschädigter müssen Sie Ihr Auto nicht reparieren lassen. Bei der Beschädigung einer Sache können Sie statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Wie hoch dieser Betrag ist, muss dann belegt sein. Genau dafür ist ein vollständiges Gutachten die solide Grundlage, weil es neben den Reparaturkosten auch Wertminderung und Nutzungsausfall beziffert.

Wann was sinnvoll ist

Eher ein Unfallgutachten, wenn

  • ein anderer den Unfall verursacht hat und der Schaden über einen Kratzer hinausgeht,
  • Ihr Fahrzeug noch vergleichsweise jung ist und eine Wertminderung in Betracht kommt,
  • Sie nicht sicher sind, ob sich die Reparatur lohnt,
  • die Schuldfrage oder die Schadenshöhe umstritten ist.

Eher ein Kostenvoranschlag, wenn

  • der Schaden klein und eindeutig sichtbar ist,
  • Sie den Schaden selbst tragen und nur die Reparatur kalkulieren wollen,
  • Ihre Kaskoversicherung ausdrücklich einen Kostenvoranschlag verlangt.

Wenn Sie unsicher sind: Schicken Sie uns Fotos. Wir sagen Ihnen, welches Dokument wir in Ihrem Fall für sinnvoll halten.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, die erste Einschätzung ist kostenlos.

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Kann ich aus einem Kostenvoranschlag später noch ein Gutachten machen?

Nur, solange das Fahrzeug unrepariert ist. Ein Gutachter muss den Schaden selbst sehen. Ist das Auto repariert, lassen sich Wertminderung und versteckte Schäden nicht mehr nachträglich feststellen.

Enthält der Kostenvoranschlag die Wertminderung?

Nein. Die Wertminderung ist eine Bewertung des Fahrzeugs, keine Reparaturposition. Sie steht im Gutachten.

Wer entscheidet, ob ein Gutachten erforderlich ist?

Zunächst Sie als Geschädigter, denn Sie beauftragen den Gutachter. Die Versicherung prüft danach, ob sie die Kosten als erforderlich ansieht. Im Streitfall entscheidet ein Gericht. Den Gutachter wählen Sie selbst: Freie Gutachterwahl.

Aus der Praxis

★★★★★

„Sehr professionelle und zuverlässige Arbeit. Der Sachverständige hat sich viel Zeit genommen, alles genau geprüft und verständlich erklärt. Besonders positiv fand ich die schnelle Terminvergabe und die transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses. Das Gutachten war sehr detailliert und nachvollziehbar. Ich kann den Service uneingeschränkt weiterempfehlen.“

BBaraa MarzoukaGoogle-Bewertung, März 2026

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Gutachten oder Kostenvoranschlag: wir erstellen beides

Wir kommen in der Regel binnen einer Stunde zu Ihnen, nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.

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